AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Diese gelten auch für alle Folgegeschäfte selbst dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird.
2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Angebote des Verkäufers erfolgen freibleibend und unverbindlich.
2. Für Beschädigung oder Zerstörung solcher Waren durch das Personal des Verkäufers wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte wird nicht gehaftet.
§ 3 Gewährleistung, Haftung
2. Die vom Verkäufer angebotenen Waren werden hinsichtlich Farbe und Struktur vom Verkäufer oder seinen Vorlieferanten möglichst einheitlich ausgewählt.
3. Muster gelten nur als ungefähre Durchschnittsdarstellung eines Materials. Abweichungen in Farbe und Struktur, natur- oder technisch bedingte Offenporigkeiten und Politurunterschiede sind, wenn keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, keine Mängel und können nicht beanstandet werden. Abweichungen in Materialstärke und Winkligkeit, sowie konvexe oder konkave Verformungen sind nur dann Mängel, wenn sie außerhalb der in den einschlägigen DIN-Vorschriften genannten Toleranzen liegen.
5. 30 Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen.
6. Der Käufer hat dem Verkäufer angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zu gewähren.
7. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so haftet der Verkäufer für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:
a) Nach der Wahl des Verkäufers wird die Ware nachgebessert oder Material in entsprechender Art und Güte nachgeliefert wobei auch hier natur- oder technisch bedingte Unterschiede zum erstgelieferten Material möglich sind.
b) Bei einem Fehlschlag unserer Nachlieferung oder Nachbesserung hat der Kunde das Recht, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüberhinausgehend ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
§ 4 Haftungsausschluss für deliktische Ansprüche
§ 5 Eigentumsübergang / Gefahrübergang
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Übergabe an den Käufer unser Eigentum. Da unsere Produkte individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden, geht das Eigentum an der Ware erst mit tatsächlicher Übergabe auf den Käufer über.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung mit Übergabe der Ware an den Käufer, oder bei Versendung mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt § 447 BGB.
3. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunkwirksamkeit
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Köln.

