Daino Steinstufen

Im Treppenpreis enthalten ist:
1. Halbgewendelter Treppenbelag für einen Betonkern mit bis zu 105 cm Laufbreite
und maximal 16 Stufen, Auftritte 3 cm stark, Stoßtritte 2 cm stark, Oberfläche und Sichtkanten poliert und  gefast, Unterseiten sägerau. Andere Laufbreiten und anderen Oberflächen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an.

2. 10 lfm Wandsockel im Format 8/1 cm, Oberkante und Oberfläche poliert, in freien Längen ohne Kopfbearbeitung.

Im Anlieferungspreis ist die Verpackung und Anlieferung frei Bordsteinkante Ihrer Baustelle zumeist mit Hebebühnenentladung enthalten. Die Lieferanschrift muss für das Lieferfahrzeug erreichbar sein. Die hier genannten Lieferpreise gelten für Festlandanschriften. Anlieferungen auf alle Inseln sind mit einem Preisaufschlag verbunden.

 

Daino Steinstufen

Herkunftsland:  Italien
Gesteinsart:       Kalkstein (Weichgestein)

Daino ist ein beigefarbener Kalkstein, der im Norden der italienischen Insel Sardinien abgebaut wird. Seine Optik wird von einer Vielzahl von Adern geprägt, die zumeist aus Muscheln und Korallen entstanden sind. Durch seine besonders schöne Wirkung wurde er von berühmten italienischen Architekten häufig in den Luxusvillen entlang der Costa Smeralda verwendet und stellt neben dem toskanischen Carrara Marmor einen der am meisten weltweit exportierten Natursteine Italiens dar. Die Grundfarbe dieses Materials schwankt von hellbeige bis zu einem starken braun-beige.
Andere Handelsnamen für dieses Material sind Breccia Sarda, Orosei, oder Daino Reale. Viele Bauherrn wählen heute Daino Steinstufen als Alternative zu Jura Gelb. Gründe dafür sind die höhere Qualität in der Oberfläche; bei Daino ist sie nahezu immer frei von kleinen Löchern, Glasadern oder Microrissen. Auch mit satinierter Oberfläche ist Daino unserer Meinung nach deutlich unempfindlicher gegen Kratzer und Flecken als Jura Gelb.

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Widerrufsbelehrung
Privatkunden, die bei uns Waren bestellen und mit uns diesbezüglich nur per Telefon, Fax, Mail oder Brief kommuniziert haben, schließen mit uns einen sogenannten Fernabsatzvertrag ab. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Grundsätzlich steht Ihnen bei solchen Fernabsatzverträgen gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Dieses Widerrufsrecht besteht beim Kauf von speziell für Sie auf Maß angefertigten Produkten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 nicht, da es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die gilt auch für Daino Steinstufen.