Die rechtlichen Grundlagen
Außentreppen aus Naturstein müssen auch bei Regen, Eis und Schnee sicher begehbar sein.
Darum ist eine rutschsichere Oberfläche der Außentreppe von großer Wichtigkeit. Verpflichtend geregelt ist dies in der BGR 181 bzw. in der DGUV 108-003 für den gewerblichen Bereich und gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik auch für private Wohnhäuser.
Geflammte Treppenstufen
Demnach ist für allgemein zugängliche Treppen im Außenbereich die Rutschhemmungsklasse R 11 vorgeschrieben, die bei Natursteinen mit einer geflammten Oberfläche zuverlässig erreicht wird. Dies gilt natürlich nur für die Trittflächen; die Stoßtritte bzw. Stellstufen der Treppe können auch mit polierter Oberfläche verwendet werden, was aus Gründen der Pflegeleichtigkeit auch zu empfehlen ist.
Die Verwendung von polierten oder geschliffenen Oberflächen für Außentreppen ist nicht nur sehr gefährlich, sondern in vielen Fällen auch nach § 319 StGB (Baugefährdung) strafbar. Auch Versuche, polierte Außentreppen mit Trittschutzstreifen sicherer zu machen sind nach allgemeiner Meinung erfolglos, da die ganze Trittfläche der Rutschhemmungsstufe R 11 entsprechen muss.
Durch das Beflammen der Oberflächen für Außentreppen wird der Stein zwar rau, allerdings verblassen dadurch auch etwas die Farben des Steins. Dies kann nachträglich durch die Verwendung von sogenannten Farbtonvertiefern für Naturstein wieder ausgeglichen werden. Solche Farbtonvertiefer können von jedem Laien angewendet werden und sind sowohl im Internet als auch im Baustoffhandel erhältlich. Namhafte deutsche Hersteller für diese Produkte sind unter anderem AKEMI und Lithofin.
Das Reinigen einer geflammten Natursteintreppe ist einfacher als man denkt:
Das Abspülen mit einem oder zwei Eimern klares Wasser oder mit einem Wasserschlauch reicht bereits. Bei Hartgesteinen ist auch die gelegentliche Verwendung eines Hochdruckreinigers kein Problem, solange die Fugen ausgespart werden.
Es ist durchaus möglich, dass etwas Regenwasser oder Morgentau auf den Oberflächen für Außentreppen oder an der Vorderkante einer geflammte Außenstufen Wasser stehen bleibt; Grund dafür ist die grobe Steinstruktur in Verbindung mit der Adhäsionswirkung des Wassers.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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